In einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat Dr. Hans-Georg Maaßen, Bundesvorsitzender der WerteUnion und Ex-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dazu aufgefordert, die Anweisung an die Bundespolizei zur Abweisung von Migranten zu verstärken. Maaßen hat die deutsche Asylgesetzgebung maßgeblich in seiner Zeit im Bundesinnenministerium unter Otto Schily verfasst. Hier der Wortlaut: Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt, es ist gut, dass Sie einen Erlass an den Präsidenten der Bundespolizei zur Zurückweisung von Asylsuchenden in sichere Drittstaaten herausgegeben haben. In dem Erlass verfügen Sie, dass die Anwendung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG dazu führt, „dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise verweigert werden kann„. Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich bei dieser Norm nicht um eine „Kann-Vorschrift“ handelt, die der Bundespolizei ein Ermessen einräumt, ob sie die Einreise verweigern will oder nicht, sondern dass Einreiseverweigerungen zwingend auszusprechen sind. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG lautet: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist“. Eine Korrektur Ihres Erlasses ist deshalb notwendig. Mit freundlichen Grüßen Hans-Georg Maaßen